Waffensachkundekurs (gem. §7 und §28 WaffG)
Der wachsende Bedarf nach besonderem Schutz für Personen, Objekte und Werte ist auch in Deutschland präsent. So vergeben sowohl private Unternehmen, als auch der Staat zunehmend mehr Aufträge in diesem Bereich.
Für wen ist die Weiterbildung des Waffensachkundekurses gem. §7 und §28 WaffG geeignet?
An bewaffnete Mitarbeiter, seien es nun Personenschützer oder Schutzpersonal beim Geld- oder Warentransport, werden zu recht sehr hohe Anforderungen gestellt. An diese Anforderungen knüpft unser Waffensachkunde §7 und § 28 WaffG für Berufswaffenträger an. Unser Lehrpersonal setzt sich aus Personen zusammen, die aktiv im Personenschutz arbeiten oder Erfahrungen aus Sonderheiten der Polizei und des Militärs mitbringen.
Der von uns angebotene Kurs erfüllt natürlich alle Sonderanforderungen für das Bewachungsgewerbe (32 Ues). Sie werden während des Kurses und in der anschließenden Prüfungen zudem im Gebrauch der Schusswaffe geschult, dies beinhaltet auch das Ziehen unterschiedlicher Waffen aus dem Holster.